Anwalt und Notar in St.Gallen - Andreas A. Oehler

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Als Berater, Rechtsanwälte und öffentliche Notare bieten wir umfassende, juristische Dienstleistungen

Beratung bei Prozessfinanzierungen

Prozessfinanzierung (auch Prozesskostenfinanzierung genannt) ist eine juristische Finanzdienstleistung, welche von diversen nationalen und internationalen Unternehmungen angeboten wird. Prozessfinanzierung macht für jene Sinn, welche einen Prozess mit guten Erfolgsaussichten führen möchten, aber nicht bereit oder in der Lage sind, das Kostenrisiko zu tragen: Sie verfügen beispielsweise nicht über die notwendige Liquidität oder können keine Kostendeckung (durch eine Rechtsschutzversicherung) bzw. keine Vorfinanzierung (durch den Staat) beanspruchen.

Der Wegfall bzw. die Verminderung der Pflicht zur Vornahme von Rückstellungen ist ein Aspekt, welcher Prozessfinanzierungslösungen gerade auch für den kaufmännischen Bereich attraktiv macht. Der Prozessfinanzierer unterzieht den „Fall“ vorgängig einer kritischen Prüfung hinsichtlich Anspruchshöhe, materiellen und prozessualen Aspekten sowie Bonität der Gegenseite. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, übernimmt der Prozessfinanzierer die Kosten für die Prozessführung und beansprucht dafür im Erfolgsfall einen Teil des Erlöses (Beteiligungsquote).

Wir prüfen mit Ihnen, ob eine Prozessfinanzierung für Ihr Anliegen sinnvoll ist, und unterstützen Sie bei der Suche nach der bestmöglichen Lösung.